Dez
2010
OGH Urteil: Eingeschriebene Briefe ohne Rückschein, sind nicht mehr als Beweis vor Gericht anerkannt
Bis vor kurzem galt ein mit der Post aufgegebener, eingeschriebener Brief vor Gericht als der Nachweis einer garantierten Zustellung. Ohne Ausrede, das dieser nicht angekommen sei - seit einem diesjährigen OGH Urteil ist dies nicht mehr der Fall.
Ein Einschreiben (Aufpreis € 2,10) ist nun nicht mehr genug und wird in Streitfällen vor Gericht nicht mehr als eindeutiger Beweis des Empfangs akzeptiert. Dies ist nur mit Rückschein oder eigenhändiger Zustellung möglich und verursacht beim Versender beträchtliche, zusätzliche Kosten. Somit kostet ein garantiert Zugestellter, vor Gericht anerkannter Brief derzeit bis zu € 6,85!
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